Neues Kostenrecht für Gerichte und Notare
Anpassung der Anwaltsgebühren an die gestiegenen Lebenshaltungskosten Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) trat am 1. August 2013 mit folgenden Regelungen in Kraft: 1. Im Jahr 2009 reformierte der Gesetzgeber bereits das Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der Familiensachen. Mit dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) soll das Kostenrecht dieser Rechts-gebiete der neuen Rechtslage angepasst werden. Das GNotKG […]