Anpassung der Anwaltsgebühren an die gestiegenen Lebenshaltungskosten
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) trat am 1. August 2013 mit folgenden Regelungen in Kraft:
1. Im Jahr 2009 reformierte der Gesetzgeber bereits das Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der Familiensachen. Mit dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) soll das Kostenrecht dieser Rechts-gebiete der neuen Rechtslage angepasst werden. Das GNotKG wird die Kostenordnung (KostO) ersetzen, die bis dato die Gebühren der Gerichte und Notare einheitlich regelt. Im Wesentlichen geht es um folgende strukturelle Neuerungen:
- Die für Gerichte und Notare geltenden Regelungen werden im neuen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) deutlich voneinander getrennt. Regelungen, die allein die Notare bzw. die Gerichte betreffen, werden in eigenen Kapiteln zusammengefasst. Das gilt ebenso für die Gebührentatbestände, die in eigenen Kostenverzeichnissen geregelt werden.
- Kostenverzeichnisse mit Zusammenstellungen der Gebühren- und Auslagentatbestände sollen auch für den juristischen Laien transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
- Wertvorschriften werden übersichtlich in Bewertungs und Geschäftswertvorschriften aufgeteilt.
- Die bereits in der alten Kostenordnung vorhandene Kostentabelle wird mit deutlich niedrigeren Gebührenbeträgen als Tabelle B neben einer neuen Tabelle A in das neue Gesetz übernommen und insbesondere in Erbscheinsverfahren, in Grundbuch-, Schiffs- und Schiffsbauregistersachen sowie in Angelegenheiten des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen gelten, da in diesem Bereich die Geschäftswerte nach Meinung des Ministeriums überdurchschnittlich hoch sind.
Die notarielle Tätigkeit, die sich seit dem Inkrafttreten der Kostenordnung im Jahre 1957 erheblich geändert hat, soll sich vollständig in dem neuen Gesetz widerspiegeln. Die Gebühren werden leistungsorientierter ausgestaltet. Dies gilt im besonderen Maße für das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren sowie die Bereiche der Entwurfsfertigung und der isolierten Beratung durch den Notar.
Das Bundesministerium der Justiz beziffert das Gesamtvolumen der vorgeschlagenen Erhöhungen auf gut 11 %. Insgesamt dürfte damit die Erhöhung der Notargebühren und der Gerichtskosten mehr als moderat ausfallen, wenn bedacht wird, dass zumindest die Notargebühren seit 1987 (!) nicht mehr an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst worden sind. Der Gesetzgeber will mit der Anpassung der Gebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung auch der Situation der Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung tragen. Denn in großen Bundesländern wie in Niedersachsen können solche Regionen teilweise nur schwer mit Notaren besetzt werden. Es finden sich kaum noch Bewerber, die ähnlich wie bei den Landärzten bereit sind, in den ersten Berufsjahren weniger zu verdienen, dabei aber einen hohen persönlichen Einsatz zeigen. Aus diesem Grund sollen insbesondere die Gebühren im unteren Wertebereich angehoben werden, die regelmäßig nicht kostendeckend sind.
Hier finden Sie eine vollständige Übersicht der Gerichtskosten (Gebührentabelle A) und der Notarkosten (Gebührentabelle B), die bei den jeweiligen Geschäftswerten anfallen. Bitte berücksichtigen Sie, dass zu den Tabellenwerten noch sog. Nebenkosten hinzugerechnet werden. Einige der in der Praxis häufig vorkommenden Berechnungen der Notarkosten finden Sie unter http://gnotkg.de/beispiele.html. Die Kosten des Erwerbs einer Immobilie können Sie unter www.notarkostenrechner.com berechnen.
2. Neben dem die Kostenordnung ersetzenden Gerichts- und Notarkostengesetz soll das Justizverwaltungskostengesetz, das Gerichtsvollzieherkostengesetz und das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz moderne, übersichtliche und leicht verständliche Kostenstrukturen in der Justiz schaffen.
Während die Anwaltschaft bereits seit dem Jahr 2004 mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) über eine moderne und den heutigen Anforderungen gesetzliche Regelung verfügt, will das Bundesministerium der Justiz auch für die anderen Bereiche neue gesetzliche Grundlagen schaffen: Die Anwaltschaft muss sich daher lediglich mit einer Anpassung der Vergütung an die allgemeine Entwicklung, hier dem Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich zufrieden geben.
Die übrigen Bereiche erfahren eine strukturelle Änderung einschließlich einer Gebührenerhöhung, die durch höhere Gebühren zu einer Kostendeckung der Justizhaushalte führen soll. Bei den Notaren sollen Ungleichgewichte zwischen großen und kleinen Notariaten ausgeglichen werden. Eine klare Struktur der Gebühren für Gerichte und Notare soll nach Ansicht des Ministeriums zu mehr Verständnis, Übersichtlichkeit und damit auch Akzeptanz führen.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist in jedem Fall zu begrüßen. Er vereinfacht das Justizkostenrecht, ohne dabei bewährte Strukturen zu verändern. Der Entwurf nimmt (wirtschaftliche) Korrekturen dort vor, wo diese erforderlich sind.
Hans-Christian Agarius | HansAdolf Welp |
(Rechtsanwalt und Notar) |