Wie lange dauert die Scheidung? Wie teuer ist sie?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Sind beide Ehepartner scheidungswillig und ist die Scheidung einvernehmlich, kann das Verfah-ren nach dem Trennungsjahr schnell durchgeführt werden (Innerhalb von Wochen). Viele Scheidungsfolgen können bereits im Vorfeld in Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenver-einbarung geregelt werden.

Wenn viele Scheidungsaspekte vom Gericht zu entscheiden, z.B. ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, benötigen allein die Auskünfte und Berechnungen eine gewisse Zeit. Gibt es dazu noch Streit betreffend den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich, kann sich das Verfahren entsprechend lange (auch über Jahre) hinziehen.

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens fallen für die Beteiligten unterschiedliche Kosten an:

• Gerichtskosten richten sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehepart-ner sowie einem Bruchteil vorhandener Vermögenswerte.
• Rechtsanwaltskosten bemessen sich regelmäßig anhand der gesetzlichen Ge-bühren (RVG) oder werden individuell mit dem Rechtsanwalt vereinbart, zum Beispiel bei einer Abrechnung nach Zeitauf-wand zu einem bestimmten Stundensatz.
• Bestimmte Scheidungsvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Dann fallen Notargebühren an.

Da die Kosten immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig sind, lässt sich nur schwer eine pauschale Kostenabschätzung vornehmen – bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro betragen die Scheidungskosten unter Berücksichtigung der Gerichts- und Anwaltskosten mindestens 917,50 Euro. Fachanwalt Fabian Steffens berät Sie und kann auch die individuell zu prognostizierten Kosten berechnen.

Infoblatt Steffens Dauer_Scheidung

Vorsorgevollmacht in Coronazeiten

Das Gesetz sieht in den §§ 1896 ff. BGB für den Fall, dass ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, die betreuungsgerichtliche Bestellung eines Betreuers vor.

Der Betroffene ist dem Betreuungsgericht vorzuführen und persönlich anzuhören, ohne ein Sachverständigengutachten darf keine Betreuung angeordnet werden. Der vom Gericht bestellte Betreuer unterliegt gegenüber dem Gericht einer ständigen Berichts- und Rechenschaftspflicht.

Auf die Person des Betreuers hat der Betreute in den meisten Fällen wenig Einfluss. In den meisten Fällen wird vom Betreuungsgericht ein dem Betreuten völlig unbekannter ehrenamtlicher oder Berufsbetreuer bestellt. Die Alternative des gesetzlichen Regelfalls ist die Vorsorgevollmacht.Der Gesetzgeber legt fest, dass eine Betreuung nur dann angeordnet werden kann, wenn der Geschäftsunfähige nicht vorher selbst für den Fall der Geschäftsunfähigkeit einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat, § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB.

Aufgrund der Beatmung, die bei einer Covid-19-Erkrankung durchgeführt werden muss, könnte die Notwendigkeit eines bestellten oder selbst beauftragten Betreuers/Bevollmächtigten entstehen.

Eine Vorsorgevollmacht bietet den Vorteil, selbstbestimmt und individuell die eigenen Angelegenheiten regeln zu können. Insbesondere aber, die Person des Bevollmächtigten nach eigenen Kriterien und Vertrauen zu bestimmten. Ein gesetzlich bestellter Betreuer bekommt in der Regel alle Aufgabenbereiche (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern) und – in seltenen Fällen auch – den Einwilligungsvorbehalt übertragen.

Familienrecht: Geschenke zurück an Eltern nach Trennung!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass größere Geldgeschenke der Eltern eines Ex-Partners nach einer Trennung zurückgezahlt werden müssen, selbst wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Paares kurze Zeit nach der Schenkung endet. Schenkungen in der Erwartung, dass die Beziehung halten und eine von den Eltern geschenkte oder mitfinanzierte Immobilie nicht nur kurzfristig zur „räumlichen Grundlage“ des Zusammenlebens werde, können dann zurückgefordert werden. In einem Fall also, in dem eine Schenkung nicht erfolgt wäre, wenn das Ende der Beziehung für den Schenker erkennbar gewesen wäre, sind die Eltern berechtigt, die Schenkung rückgängig zu machen. Einem Schenker könne es in solchen Fällen regelmäßig nicht zugemutet werden, sich an der Zuwendung festhalten lassen zu müssen. Dem Beschenkten sei es wiederrum regelmäßig zuzumuten, das Geschenk zurückzugeben. Fachanwalt für Familienrecht Fabian Steffens. Infoblatt

Digitaler Nachlass – Erben erhalten Zugriff auf Facebook-Konto

Der BGH hat entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk (hier: Facebook) grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben. Die Erben haben gegen die Beklagte einen Anspruch, ihnen den Zugang zum Benutzerkonto der Erblasserin und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Dies ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag zwischen der Tochter der Klägerin und der Beklagten, der im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergegangen ist. Dessen Vererblichkeit ist nicht durch die vertraglichen Bestimmungen ausgeschlossen.

vgl: https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/6153-digitaler-nachlass-erben-erhalten-zugriff-auf-facebook-konto

Sachmangel wegen Erwartungen des Käufers beim Grundstückskauf

Mit notariellem Vertrag vom 3. Februar 2012 kaufte der Kläger von den Beklagten unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel ein Grundstück, das mit einem etwa 300 Jahre alten Bauernhof sowie zwei Anbauten aus den 1940er und 1960er Jahren bebaut ist. Bei Umbauarbeiten bemerkte der Kläger im Herbst 2012 Feuchtigkeits- und Schimmelschäden. In dem von ihm eingeleiteten
selbständigen Beweisverfahren stellte der Sachverständige im Erdgeschoss des Wohnhauses und der Anbauten Feuchtigkeit in den Wänden fest, die er auf fehlende bzw. nicht ausreichende Horizontalsperren zurückführte.

Der BGH entschied (Urt. v. 9.2.2018 – V ZR 274/16. 1):

a) Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet.
b) Der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie haftet aber für einen solchen Sachmangel – anders als für das Fehlen einer nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbarten Beschaffenheit in den Grenzen des § 444 BGB regelmäßig nicht, wenn der Kaufvertrag einen allgemeinen Haftungsausschluss enthält

Der Countdown läuft:

Neues Datenschutzrecht ab Mai 2018
Die wichtigsten Pflichten für Unternehmen auf einen Blick

1. Dokumentationspflichten

Gemäß Artikel 30 DS-GVO hat der Verantwortliche (bzw. sein Auftragsbearbeiter) bei nicht nur gelegentlicher Verarbeitung personenbezogener Daten ein „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen.

2. Informationspflichten

Aus den erweiterten Informations- und Auskunftsansprüchen der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen aus den Artikeln 12 ff. DS-GVO resultieren umfassende Informationspflichten für die Unternehmen.

3. Meldepflichten bei Datenpannen

Gelangen personenbezogene Daten aufgrund von Datenpannen oder Hackerangriffen ungewollt nach außen, so ist dies von dem Verantwortlichen binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden (vgl. Artikel 33 DS-GVO).

4. Datenschutz-Folgeabschätzung/Videoüberwachung

Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so muss der Verantwortliche vorab eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DS-GVO durchführen.

5. Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten

Auf Grundlage von Art. 37 DS-GVO hat Deutschland in § 38 BDSG-neu weitere Fälle benannt, in denen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. So hat eine Bestellung unabhängig von der Art der Datenverarbeitung zu erfolgen, wenn in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind.

6. Beschäftigtendatenschutz

Die Einwilligung von Arbeitnehmern in die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis wird insoweit konkretisiert, als dass , für die Freiwilligkeit der Einwilligung die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen sind.

Datenschutz Niedersachsen

Elternunterhalt und Heilkosten

Elternunterhalt und Heimkosten Spätestens seit dem gleichnamigen Hit von Max Giesinger weiß jedes Kind in Deutschland, dass unsere Bevölkerungszahl bei 80 Millionen liegt. Davon entfallen laut Statistischem Bundesamt 17,1 Millionen auf ein Alter von 65 Jahren und höher. Die Pflegestatistik für 2013 des Statistischen Bundesamtes weist 764.000 Einwohner aus, die in Heimen vollstationär versorgt werden.

Kosten einer Ehescheidung steuerlich absetzbar?

Kosten einer Ehescheidung steuerlich absetzbar? Im Jahr 2011 gab es nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 187.600 Ehescheidungen mit steigender Tendenz. Je nach Umfang und Streitpotential können die Kosten bei mehreren tausend Euro für Gericht und Anwalt liegen. Müssen Sachverständige hinzugezogen werden, z.B. um Immobilien oder eine Arztpraxis zu bewerten, können diese Kosten „explodieren“.

Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit.

Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit. Glücks- oder Fehlgriff des Gesetzgebers? Am 1. 7. 2008 trat das Pflegezeitgesetz(PflegeZG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern (§ 1 PflegeZG).