Familienrecht: Geschenke zurück an Eltern nach Trennung!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass größere Geldgeschenke der Eltern eines Ex-Partners nach einer Trennung zurückgezahlt werden müssen, selbst wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Paares kurze Zeit nach der Schenkung endet. Schenkungen in der Erwartung, dass die Beziehung halten und eine von den Eltern geschenkte oder mitfinanzierte Immobilie nicht nur kurzfristig zur „räumlichen Grundlage“ des Zusammenlebens werde, können dann zurückgefordert werden. In einem Fall also, in dem eine Schenkung nicht erfolgt wäre, wenn das Ende der Beziehung für den Schenker erkennbar gewesen wäre, sind die Eltern berechtigt, die Schenkung rückgängig zu machen. Einem Schenker könne es in solchen Fällen regelmäßig nicht zugemutet werden, sich an der Zuwendung festhalten lassen zu müssen. Dem Beschenkten sei es wiederrum regelmäßig zuzumuten, das Geschenk zurückzugeben. Fachanwalt für Familienrecht Fabian Steffens. Infoblatt