Kündigung wegen Coronakrise ist KEIN hinreichender Grund!
Eine Kündigung muss, damit sie rechtmäßig ist, sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet – es braucht dafür sachliche Gründe. Die aktuelle Krise ist nicht automatisch ein solcher Grund. Daher sollten Sie nicht einfach so die Kündigung hinnehmen, sondern sie in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen. Wichtig zu wissen: Eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen – das gilt auch in Zeiten von Corona. Bedenken Sie auch, dass Sie in keinem Fall verpflichtet sind, in Personalgesprächen Aufhebungsverträge zu unterzeichnen. Sollten Personalgespräche anstehen, nehmen Sie vorher Kontakt zu unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Buddenberg auf. Infoblatt