Wie lange dauert die Scheidung? Wie teuer ist sie?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Sind beide Ehepartner scheidungswillig und ist die Scheidung einvernehmlich, kann das Verfah-ren nach dem Trennungsjahr schnell durchgeführt werden (Innerhalb von Wochen). Viele Scheidungsfolgen können bereits im Vorfeld in Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenver-einbarung geregelt werden.

Wenn viele Scheidungsaspekte vom Gericht zu entscheiden, z.B. ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, benötigen allein die Auskünfte und Berechnungen eine gewisse Zeit. Gibt es dazu noch Streit betreffend den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich, kann sich das Verfahren entsprechend lange (auch über Jahre) hinziehen.

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens fallen für die Beteiligten unterschiedliche Kosten an:

• Gerichtskosten richten sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehepart-ner sowie einem Bruchteil vorhandener Vermögenswerte.
• Rechtsanwaltskosten bemessen sich regelmäßig anhand der gesetzlichen Ge-bühren (RVG) oder werden individuell mit dem Rechtsanwalt vereinbart, zum Beispiel bei einer Abrechnung nach Zeitauf-wand zu einem bestimmten Stundensatz.
• Bestimmte Scheidungsvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Dann fallen Notargebühren an.

Da die Kosten immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig sind, lässt sich nur schwer eine pauschale Kostenabschätzung vornehmen – bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro betragen die Scheidungskosten unter Berücksichtigung der Gerichts- und Anwaltskosten mindestens 917,50 Euro. Fachanwalt Fabian Steffens berät Sie und kann auch die individuell zu prognostizierten Kosten berechnen.

Infoblatt Steffens Dauer_Scheidung