Die private Nutzung von Handys oder iPads im Berufsleben wirft viele rechtliche Fragen auf.

Privat- und Berufsleben sind heute ohne Nutzung eines Handy, Tablet oder PC nicht mehr denkbar. Nach den Ergebnissen der zuletzt vom Statistischen Bundesamt im Jahre 2008 durchgeführten Einkommen- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2008) klingelte in 86% der Haushalte in Deutschland mindestens ein Handy. Die Anzahl der genutzten Handys dürfte heute noch höher sein.

Kein Betrieb bzw. Unternehmen kommt mehr ohne Internet und E-Mail sowie Handy aus. Überschneidungen von Berufs- und Privatleben liegen auf der Hand, wenn es um das Führen von Privatgesprächen oder das Versenden von privaten SMS von einem Diensthandy geht:

Hier ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob er die Privatnutzung von Internet und Handy

  • generell verbietet,
  • ohne Einschränkung erlaubt oder
  • mit Einschränkung erlaubt.

Wegen der durch eine Privatnutzung verbundenen Gefahr der Verseuchung der Arbeitsplatzcomputer mit Viren, der zusätzlichen Belastung des betrieblichen Datennetzes, der Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der zusätzlichen Kostenverursachung sowie des Ausfalls von Arbeitszeit des betreffenden Mitarbeiters liegt es regelmäßig im Interesse des Arbeitgebers, eine Privatnutzung soweit wie möglich zu unterbinden.

Die Arbeitsgerichte haben in diesem Zusammenhang die unterschiedlichsten Entscheidungen getroffen. Diese reichen von einer berechtigten außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei exzessiver privater Nutzung (Bundesarbeitsgericht vom 31.05.2007 – Az.: 2 AZR 200/06) über eine unwirksame außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen des bloßen Verdachts der privaten Nutzung des Diensthandys (Landesarbeitsgericht Hessen vom 19.12.2011 – Az.: 17 Sa 857/11) bis zu einer außerordentlichen Kündigung wegen falsch abgerechneter Telefonkosten von privat geführten Gesprächen durch das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg (Urteil vom 18.11.2009 – Az.: 15 Sa 1588/09).

Rechtsstreitigkeiten entstehen immer dann, wenn es der Arbeitgeber unterlässt, entweder in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen die private Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln gegebenenfalls unter Einschaltung des Betriebsrates zu regeln. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann also nur empfohlen werden, hier klare und eindeutige Regelungen zu treffen.

Viele Unternehmen legen auch Wert darauf, dass die Mitarbeiter ihre eigenen elektronischen Geräte einsetzen, um die Arbeitsaufgaben zu erledigen. Dieser Trend wird mit dem Begriff „BRING YOUR OWN DEVICE“ bezeichnet. Nach einer aktuellen internationalen Studie sagen 87 % der befragten deutschen Unternehmen, dass mindestens die Hälfte der Belegschaft private mobile Geräte wie Handys oder Tablets beruflich nutzt. Damit sollen Kosten für die Anschaffung gespart und die steuerlichen Folgen der Privatnutzung von firmeneigenen Geräten umgangen werden. Außerdem gehen diese Unternehmen von mehr Flexibilität auf Arbeitnehmerseite durch die Nutzung von Privathandys aus. Denn wer mit einem privaten Handy und/oder iPad arbeitet, hat dies meist immer dabei und ist damit auch besser erreichbar. Er muss nicht zwingend im Büro arbeiten und kann sich flexibler organisieren, um Berufs- und Familienleben besser zu vereinbaren. Damit beginnen aber auch die Probleme für die Unternehmen:

  • Dritte können mit den Geräten spielen, auf Daten zugreifen oder fremde Software installieren. Der Schutz durch Virenscanner oder Maleware – Programme kann nicht mehr sicher gestellt werden. Sicherheitsprobleme liegen auf der Hand, wenn Mitarbeiter ihre mobilen Geräte irgendwo liegen lassen oder diese gestohlen werden.
  • Streit über die Kosten ist dann vorprogrammiert, wenn sich der Mitarbeiter häufig im Ausland aufhält und hohe Roamingkosten beim Datenabruf zu „bösen“ Überraschungen beim Arbeitnehmer führen.
  • Sind auf den privaten Geräten die Software für dienstliche Anwendungen vorhanden, tauchen Lizenzfragen auf.
  • Hohe Risiken bei Datenverlust oder Verletzung von Betriebsgeheimnissen sind bei der betrieblichen Nutzung von privaten Geräten ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.

Auch bei der betrieblichen Nutzung von privaten Geräten sind betriebliche Vereinbarungen bzw. klare Regelungen in den Arbeitsverträgen dringend erforderlich. Es sollten Vereinbarungen z.B. zur Passwortschutzpflicht, Regelungen zur Arbeitszeit, Synchronisation mit dem System des Arbeitgebers oder Kostenerstattung für dienstlich geführte Telefonate  getroffen werden.

Die tägliche Erfahrung zeigt, dass bei vielen Unternehmen ein Problembewusstsein für diese Gefahren noch nicht vorhanden ist. Die Entwicklung lässt sich jedoch nicht aufhalten, da Laptops oder Tablets dem PC immer mehr den Rang ablaufen und damit Überschneidungen von privatem und beruflichem Lebensbereich immer häufiger vorkommen werden. Der Regelungsbedarf ist also groß!

Hans-Christian Agarius HansAdolf Welp
(Bachelor of Laws) (Fachanwalt für Arbeitrecht)