Unsere Beratung umfasst

  • Auseinandersetzungen zwischen Erben
  • Testamentsgestaltung, Erbvertrag, Berliner Testament
  • Pflichtteilsrecht von nicht bedachten Erben
  • Pflichtteilsergänzung bei vorzeitigen Schenkungen
  • Vermächtnis und Vorerbschaft
  • Verteilung der Nachlassschulden
  • Beerdigungskosten
  • Immobilien oder Firmenanteile des Verstorbenen
  • Pflichten der nahen Angehörigen
  • Testamentsvollstreckung

Dienstleistungen

  • Überprüfung oder Beratung bei der Erstellung von Vereinbarungen unter Erben zur Aufteilung des Nachlasses
  • Erstellung oder Überprüfung von Testamenten
  • Verfahren vor dem Nachlassgericht
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Miterben
  • Anfechtung von Schenkungen
  • Begleitung bei Mediations- oder Schlichtungsterminen
  • Beratung bei Nachfolgeregelungen

Mandanten

  • Vorsorger
  • Erben
  • Erbengemeinschaften
  • Enterbte
Hans-Adolf Welp

Hans-Adolf Welp

Rechtsanwalt und Notar
Tobias Schimmöller

Tobias Schimmöller

Rechtsanwalt und Notar
Anja Taphorn

Anja Taphorn

Rechtsanwältin und Notarin

Elternunterhalt und Heilkosten

Elternunterhalt und Heimkosten Spätestens seit dem gleichnamigen Hit von Max Giesinger weiß jedes Kind in Deutschland, dass unsere Bevölkerungszahl bei 80 Millionen liegt. Davon entfallen laut Statistischem Bundesamt 17,1 Millionen auf ein Alter von 65 Jahren und höher. Die Pflegestatistik für 2013 des Statistischen Bundesamtes weist 764.000 Einwohner aus, die in Heimen vollstationär versorgt werden.

Kosten einer Ehescheidung steuerlich absetzbar?

Kosten einer Ehescheidung steuerlich absetzbar? Im Jahr 2011 gab es nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 187.600 Ehescheidungen mit steigender Tendenz. Je nach Umfang und Streitpotential können die Kosten bei mehreren tausend Euro für Gericht und Anwalt liegen. Müssen Sachverständige hinzugezogen werden, z.B. um Immobilien oder eine Arztpraxis zu bewerten, können diese Kosten „explodieren“.

Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit.

Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit. Glücks- oder Fehlgriff des Gesetzgebers? Am 1. 7. 2008 trat das Pflegezeitgesetz(PflegeZG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern (§ 1 PflegeZG).