Abgasskandal – So urteilt das Landgericht Osnabrück

Urteil vom 12.01.2018: Der Hersteller, der eine Abschalteinrichtung verbaut, ist verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.Der Hersteller ist haftbar, da er planmäßig verschleierte. Auf Updates kommt es nicht an. Urteil vom 04.05.2018: Der Hersteller wurde verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Außerdem sind […]

Hauskauf inklusive Holzwurm

Bei Schädlingsbefall im Gebälk ist ein Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich. Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass trotz Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses zwischen Käufer und Verkäufer eines Hauses erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen kann, der zum Rücktritt berechtigt.

Der Kläger hatte ein Fachwerkhaus gekauft, das einen massiven Insekten- und Pilzbefall aufwies. Er begehrte vom Verkäufer Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückübertragung des Grundstücks – trotz des zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsausschlusses. Über den Schädlingsbefall hatte der Verkäufer den Käufer vor dem Vertragsschluss nicht aufgeklärt.

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Käufer zum Rücktritt berechtigt ist.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hätte der Verkäufer den Käufer ohne Nachfrage des Käufers aufklären müssen. Ein massiver Schädlingsbefall sei ein Umstand, der für den Entschluss eines Käufers, das Haus zu erwerben, von Bedeutung sei.

weitere Infos unter: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA181103373

Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

Das FG Köln hat entschieden, dass für gebrauchte bewegliche Gegenstände, die zusammen mit einer Immobilie verkauft werden, keine Grunderwerbsteuer fällig wird, wenn die Gegenstände  werthaltig sind und keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.

Die Kläger hatten ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und im notariellem Kaufvertrag vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen. Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer, weil es den für die gebrauchten Gegenstände vereinbarten Preis für zu hoch hielt. Den Klägern sei es nur darum gegangen, die Grunderwerbsteuer zu sparen.

Die Klage hatte vor dem FG Köln Erfolg.

Nach Auffassung des Finanzgerichts sind die in einem Kaufvertrag gesondert vereinbarten Kaufpreise grundsätzlich der Besteuerung zu Grunde zu legen. Dies gelte jedenfalls solange keine Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestünden. Das Finanzamt müsse nachweisen, dass für die beweglichen Gegenstände keine realistischen Verkaufswerte angesetzt worden seien. Insoweit handele es sich um steuerbegründende Umstände für die das Finanzamt die Feststellungslast trage. Zur Ermittlung des Werts seien weder die amtlichen Abschreibungstabellen noch die auf Verkaufsplattformen für gebrauchte und ausgebaute Gegenstände geforderten Preise als Vergleichsmaßstab geeignet.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Photovoltaik und Verträge

Photovoltaik und Verträge Die Photovoltaikbranche boomte zumindest bis zum Jahr 2012 für die Anlagenbauer. Die Gründe lagen in dem im sog. Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) festgeschriebenen und auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen sowie den steuerlichen Vorteilen. Im Jahre 2012 wurde der aus Photovoltaikanlagen erzeugte Strom mit rund 14 Mio Euro gefördert. Mit der zunehmenden Konkurrenz aus Asien […]