Urteil vom 12.01.2018: Der Hersteller, der eine Abschalteinrichtung verbaut, ist verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.Der Hersteller ist haftbar, da er planmäßig verschleierte. Auf Updates kommt es nicht an.

Urteil vom 04.05.2018: Der Hersteller wurde verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Außerdem sind die Zulassungsgebühren zu erstatten. Es liegt eine Aushebelung von Umweltvorschriften im Profitinteresse und eine Kundentäuschung vor.

Urteil vom 29.01.2018: Der Hersteller wurde verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Das Gericht nahm eine sittenwidrige Täuschung des Herstellers an.

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