Kehrtwende des BAG: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und damit auf die Urteile des EuGH aus November 2018 reagiert (Urt. v. 6.11.2018, Az. C-569/16 und C-570/16). Die Erfurter Richter entschieden, dass die Erben einen Anspruch auf Abgeltung des vom Erblassers nicht genommenen Urlaubs haben, wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, (Urt. v. 22.01.2019, Az. 9 AZR 45/19). Der Abgeltungsanspruch erfasst- so die höchsten Arbeitsrichter- auch Zusatzurlaub, wie er etwa schwerbehinderten Menschen zusteht.