GmbH-Gründung beim Notar: Ablauf und Unterlagen

Kurz gesagt

Eine GmbH entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Davor stehen die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Einzahlung des Stammkapitals und die Anmeldung zum Register, die der Notar elektronisch übernimmt. Für einfache Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern gibt es ein gesetzliches Musterprotokoll, auch eine Gründung per Video ist möglich.

Warum muss eine GmbH beim Notar gegründet werden?

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf der notariellen Form (§ 2 GmbHG). Der Notar prüft die Identität der Gründer, erklärt die Folgen der einzelnen Regelungen und sorgt dafür, dass Vertrag und Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So wird die Gesellschaft ohne Rückfragen des Registergerichts eingetragen.

Wie läuft die GmbH-Gründung ab?

  1. Vorbereitung: Wir klären mit Ihnen Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Verteilung der Geschäftsanteile und Geschäftsführung und erstellen den Entwurf.
  2. Beurkundung: Alle Gründer unterzeichnen den Gesellschaftsvertrag beim Notar. Gleichzeitig wird der Geschäftsführer bestellt.
  3. Einzahlung: Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital auf das Geschäftskonto der Gesellschaft ein, mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  4. Anmeldung: Der Geschäftsführer meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an. Der Notar beglaubigt die Anmeldung und übermittelt sie elektronisch an das Registergericht, für Osnabrück das Amtsgericht Osnabrück.
  5. Eintragung: Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Erst ab dann ist die persönliche Haftung der Gründer für die Gesellschaft grundsätzlich beschränkt.

Wie viel Stammkapital muss eingezahlt werden?

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Vor der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro (§ 7 GmbHG). Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genügt ein geringeres Stammkapital, es muss aber vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein (§ 5a GmbHG).

Was ist das Musterprotokoll?

Für einfache Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer stellt das Gesetz ein Musterprotokoll zur Verfügung (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Es ersetzt Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, lässt aber keine abweichenden Regelungen zu. Wer zum Beispiel Regeln für den Ausstieg eines Gesellschafters, Vorkaufsrechte oder mehrere Geschäftsführer braucht, ist mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag besser beraten. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt.

Geht die Gründung auch per Video?

Ja. Der Gesellschaftsvertrag kann auch per Videokommunikation beurkundet werden (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Die Gründer nehmen dann über ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videosystem teil und unterschreiben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Das ist praktisch, wenn Gründer nicht vor Ort sein können.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • gültige Ausweise aller Gründer und des Geschäftsführers
  • gewünschte Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals und Verteilung der Geschäftsanteile
  • bei Gesellschaften als Gründer: aktueller Registerauszug und Nachweis der Vertretung

Häufige Fragen

Wann entsteht die GmbH?

Die GmbH entsteht als solche erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Bis dahin besteht eine Vorgesellschaft.

Wie viel Stammkapital muss ich bei der GmbH-Gründung einzahlen?

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Vor der Anmeldung muss auf jeden Anteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein.

Kann ich eine GmbH online gründen?

Ja. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist auch per Videokommunikation über das System der Bundesnotarkammer möglich.

Wann reicht das Musterprotokoll?

Bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, wenn keine vom Gesetz abweichenden Regelungen nötig sind.

Stand: 5. November 2026. Quellen: § 2 GmbHG, § 5 GmbHG, § 7 GmbHG. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Sie haben Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Sprechen Sie mit unserem Notariat in Osnabrück, Schloßstraße 26. Telefonzeiten: Mo bis Fr 9:00 bis 12:30 Uhr sowie Mo, Di und Do 14:30 bis 17:00 Uhr.

0541 998689-0 · info@wss-osnabrueck.de