Kurz gesagt
Eine Grundschuld kostet zweimal Gebühren: beim Notar für die Beurkundung und beim Grundbuchamt für die Eintragung. Beide richten sich nach dem Betrag der Grundschuld und sind gesetzlich festgelegt. Bei einer Grundschuld über 200.000 Euro sind es je 435 Euro, beim Notar zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Wofür fallen bei einer Grundschuld Kosten an?
Für die Grundschuld fallen zwei Posten an. Der Notar beurkundet die Grundschuldbestellung, in der Regel mit der von der Bank verlangten Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, und reicht sie beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld anschließend ein. Beide Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und für jeden Notar gleich.
Wie werden die Kosten berechnet?
Maßgeblich ist der Nennbetrag der Grundschuld, nicht der Kaufpreis der Immobilie. Für die Beurkundung durch den Notar fällt in der Regel eine volle Gebühr an, für die Eintragung im Grundbuch ebenfalls eine volle Gebühr. Die Höhe einer vollen Gebühr ergibt sich aus der Gebührentabelle B des GNotKG.
| Grundschuld | Notar (netto) | Grundbuchamt |
|---|---|---|
| 100.000 Euro | 273 Euro | 273 Euro |
| 200.000 Euro | 435 Euro | 435 Euro |
| 300.000 Euro | 635 Euro | 635 Euro |
| 500.000 Euro | 935 Euro | 935 Euro |
Je eine volle Gebühr nach Tabelle B. Auf die Notargebühr kommen 19 Prozent Umsatzsteuer sowie Auslagen, etwa für Abschriften und Porto. Je nach Vorgang können weitere Notargebühren hinzukommen, zum Beispiel wenn der Notar Treuhandauflagen der Bank überwacht. Die Gebühren des Grundbuchamts sind umsatzsteuerfrei.
Wer zahlt die Grundschuld?
Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der den Kredit aufnimmt, beim Immobilienkauf also meist der Käufer. Sie gehören zu den Kaufnebenkosten und sollten in der Finanzierung eingeplant werden.
Kann ich bei der Grundschuld Kosten sparen?
Die Gebühren selbst sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Sparen lässt sich aber, indem eine bestehende Grundschuld weiter genutzt wird. Nach der Tilgung eines Kredits kann die Grundschuld im Grundbuch stehen bleiben und später eine neue Finanzierung absichern, zum Beispiel für eine Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Dann entfallen die Kosten für eine neue Grundschuld ganz oder teilweise. Mehr zum Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek lesen Sie im Beitrag Grundschuld einfach erklärt.
Häufige Fragen
Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?
Für die Beurkundung beim Notar und für die Eintragung im Grundbuch fällt jeweils eine volle Gebühr nach Tabelle B des GNotKG an. Bei 200.000 Euro sind das je 435 Euro, beim Notar zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Richten sich die Kosten nach dem Kaufpreis?
Nein. Maßgeblich ist der Nennbetrag der Grundschuld, also der Betrag, der im Grundbuch eingetragen wird.
Sind Notarkosten für eine Grundschuld verhandelbar?
Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz verbindlich festgelegt und bei jedem Notar gleich.
Stand: 5. November 2026. Quellen: GNotKG Gebührentabelle B, Gerichts- und Notarkostengesetz, Service Berlin: Eintragung eines Grundpfandrechts. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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