Pflichten des Notars bei Kauf eines Erbbaurechtes
BGH, Urt. v. 15.6.2023 − III ZR 44/22
Ein Notar verletzt eine gegenüber dem Käufer eines Erbbaurechts bestehenden Amtspflicht, wenn er es unterlässt, den Erbbaurechtsvertrag anzufordern, einzusehen und auf seine Relevanz hin zu überprüfen sowie den Käufer über den bedeutsamen Inhalt in Kenntnis zu setzen und zu belehren.