Unterzeichnung eines Vertrags beim Notar

Was macht der Notar bei einer Immobilientransaktion?

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, sichert Käufer und Verkäufer durch die Auflassungsvormerkung ab, holt Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein und vollzieht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er ist dabei neutraler Amtsträger für beide Seiten.

Der Ablauf in fünf Schritten

1. Vertragsentwurf: Auf Basis der Eckdaten erstellt das Notariat den Entwurf. Bei Verbrauchergeschäften gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen zwischen Entwurf und Beurkundung.

2. Beurkundung: Der Notar verliest den Vertrag, erläutert die rechtliche Tragweite und beurkundet die Einigung.

3. Sicherung: Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Sie schützt den Käufer davor, dass das Objekt ein zweites Mal verkauft oder belastet wird.

4. Fälligkeit: Erst wenn Vormerkung, Genehmigungen und Lastenfreistellung vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Bei finanzierten Käufen bestellt der Notar zugleich die Grundschuld für die Bank.

5. Vollzug: Nach Kaufpreiszahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird das Eigentum umgeschrieben.

Was gilt bei größeren Transaktionen?

Bei Portfolios, Projektentwicklungen oder Anteilskäufen kommen weitere Bausteine hinzu: Rangfragen mehrerer Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Teilungen sowie die Abstimmung mit Finanzierungspartnern. Je früher das Notariat eingebunden ist, desto besser lässt sich der Zeitplan der Transaktion halten.

Wer wählt den Notar und was kostet er?

Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, da er die Kosten trägt. Die Gebühren sind im GNotKG gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar gleich. Sie richten sich nach dem Geschäftswert.

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Sprechen Sie mit unserem Notariat in Osnabrück, Schloßstraße 26. Telefonzeiten: Mo bis Fr 9:00 bis 12:30 Uhr sowie Mo, Di und Do 14:30 bis 17:00 Uhr.

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