Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Familienpflegezeit und/oder Pflegezeit.
/in aktuelles, Erb- Familienrecht /von Monika MocheFamilienpflegezeit und/oder Pflegezeit. Glücks- oder Fehlgriff des Gesetzgebers? Am 1. 7. 2008 trat das Pflegezeitgesetz(PflegeZG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern (§ 1 PflegeZG).
„Whistleblowing“ und das Recht auf Meinungsfreiheit
/in aktuelles, Gesellschaftsrecht /von Monika Moche„Whistleblowing“ und das Recht auf Meinungsfreiheit Ein „Whistleblower“ ist nach Wikipedia ein Hinweisgeber oder Informant, der Missstände wie illegales Handeln oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz und in anderen Zusammenhängen erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
Von Schultz-Hoff zu Schulte
/in aktuelles, Arbeitsrecht /von Monika MocheUnd Urlaubs(-abgeltungs) Ansprüche verfallen doch!? Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt Probleme im Zusammenhang mit dem (Mindest-) Urlaub für Arbeitnehmer. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Bestehen dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe wird der Urlaub „von selbst“ auf die ersten drei Monate des […]