Kurz gesagt
Eine Scheidung ist in der Regel frühestens nach einem Trennungsjahr möglich. Wie lange das gerichtliche Verfahren danach dauert, hängt vor allem davon ab, ob sich die Ehegatten einig sind und wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte für den Versorgungsausgleich liefern. Wer sich gut vorbereitet und strittige Fragen früh klärt, verkürzt das Verfahren spürbar.
Wann kann ich mich scheiden lassen?
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz vermutet das Scheitern, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder wenn sie seit drei Jahren getrennt leben (§ 1566 BGB). Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte wäre. Getrennt leben können Sie unter Umständen auch in derselben Wohnung, wenn Sie Ihr Leben dort konsequent getrennt führen.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
- Scheidungsantrag: Der Antrag wird durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht. Für den antragstellenden Ehegatten besteht Anwaltspflicht.
- Zustellung und Stellungnahme: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu, der Stellung nehmen kann.
- Versorgungsausgleich: Das Gericht holt bei den Rentenversicherungen und anderen Versorgungsträgern Auskünfte über die in der Ehe erworbenen Anrechte ein und teilt sie auf.
- Termin: Im Scheidungstermin hört das Gericht beide Ehegatten an und entscheidet durch Beschluss.
- Rechtskraft: Die Scheidung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam. Verzichten beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel, tritt die Rechtskraft sofort ein.
Was verlängert die Scheidung?
- Der Versorgungsausgleich: Er ist meist der größte Zeitfaktor, weil das Gericht auf die Auskünfte mehrerer Stellen warten muss. Füllen Sie die Fragebögen des Gerichts deshalb vollständig und zügig aus.
- Folgesachen: Werden Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- oder Umgangsrecht im Scheidungsverfahren mitentschieden, dauert das Verfahren in der Regel deutlich länger.
- Streit über das Trennungsjahr: Ist umstritten, wann die Trennung begonnen hat, muss das Gericht das klären.
Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?
Am schnellsten geht es, wenn sich beide Ehegatten über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann Unterhalt, Vermögen und Wohnung regeln, bevor das Gericht entscheiden muss. Eine Mediation hilft, eine solche Einigung zu finden. Bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt, auch das kann das Verfahren verkürzen.
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Häufige Fragen
Wie lange muss ich vor der Scheidung getrennt leben?
In der Regel ein Jahr, wenn beide die Scheidung wollen. Ohne Zustimmung des anderen Ehegatten wird das Scheitern der Ehe nach drei Jahren Trennung vermutet.
Was dauert bei der Scheidung am längsten?
Meist der Versorgungsausgleich, weil das Gericht Auskünfte der Rentenversicherungen und anderer Versorgungsträger einholen muss. Auch Streit über Unterhalt oder Vermögen verlängert das Verfahren.
Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?
Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte braucht für die bloße Zustimmung zur Scheidung keinen eigenen Anwalt.
Stand: 5. November 2026. Quellen: § 1565 BGB, § 1566 BGB, § 114 FamFG, § 3 VersAusglG. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Sie denken über eine Trennung oder Scheidung nach?
Fabian Steffens, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator (DAA), berät Sie in unserem Büro in Georgsmarienhütte, Erzlager 6.