„Whistleblowing“ und das Recht auf Meinungsfreiheit

„Whistleblowing“ und das Recht auf Meinungsfreiheit Ein „Whistleblower“ ist nach Wikipedia ein Hinweisgeber oder Informant, der Missstände wie illegales Handeln oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz und in anderen Zusammenhängen erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Von Schultz-Hoff zu Schulte

Und Urlaubs(-abgeltungs) Ansprüche verfallen doch!? Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt Probleme im Zusammenhang mit dem (Mindest-) Urlaub für Arbeitnehmer. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Bestehen dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe wird der Urlaub „von selbst“ auf die ersten drei Monate des […]