Rechtsanwalt Schimmöller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mit Urkunde vcom 20.08.2020 wurde Herrn Rechtsanwalt Tobias Schimmöller gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Die Sozietät Welp | Schimmöller | Strauß gratuliert herzlich zu dieser Auszeichnung.
Nach § 14 e der Fachanwaltsordnung hat Herr Schimmöller besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht in folgenden Bereichen nachgewiesen:
- Bauvertragsrecht,
- Recht der Architekten und Ingenieure,
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.