Rechtsanwalt Schimmöller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mit Urkunde vcom 20.08.2020 wurde Herrn Rechtsanwalt Tobias Schimmöller gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.

Die Sozietät Welp | Schimmöller | Strauß gratuliert herzlich zu dieser Auszeichnung.

Nach § 14 e der Fachanwaltsordnung hat Herr Schimmöller besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht in folgenden Bereichen nachgewiesen:

  • Bauvertragsrecht,
  • Recht der Architekten und Ingenieure,
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  • Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.