Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Tobias Schimmöller berät in allen Rechtsbeziehungen zwischen den am Bauprozess beteiligten Leuten, wie etwa dem Bauherren, dem Architekten und dem Bauunternehmer. Konkret geht es um folgende Rechtsgebiete:
Bauvertragsrecht, insb. Ansprüche von und gegen Bauhandwerkern, Fertighausunternehmen, Subunternehmern, Nachunternehmern
Bauträgerrecht
Recht der Architekten und Ingenieure,
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Tobias Schimmöller kann im Bau- und Architektenrecht viele Aufgaben übernehmen. Er unterstützt seine Mandanten, die sowohl öffentlicher oder privater Bauherr sein können, als auch ein Architekt, Ingenieur oder Bauunternehmer. Dementsprechend kann ein Anwalt für Architektenrecht sich im Besonderen für die Rechte der Architekten einsetzen; das betrifft ferner die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Zum Baukonflikt kann es zum Beispiel kommen, wenn eine Leistungsverzögerungen besteht oder eine nicht korrekte Bauumsetzung bzw. eine laut Bauvertrag veränderte Realisierung des Bauvorhabens durch den Bauunternehmer vorgenommen wurde. Das gilt auch für Baumängel. Baumängel müssen meist durch einen Baugutachter festgestellt und durch den Bauanwalt durchgesetzt werden. In Betracht kommen dann Ansprüche auf Gewährleistung bzw. Haftung. Darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatzvornahme, also das Recht, die mangelhaften Arbeiten durch ein anderes Bauunternehmen vorzunehmen zu lassen.
Doch nicht nur Streitigkeiten stehen im anwaltlichen Interesse. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Tobias Schimmöller prüft und erstellt auch Bau- oder Architektenverträge.
Grundsätzlich kann ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht dem gesamten Bauprozess beiwohnen. Von der grundlegenden Planung bis hin zur Bauabnahme. Sollte die Baugenehmigung abgelehnt worden sein, dann kann ein Anwalt für Baurecht diese für sie erkämpfen, wenn Sie alle notwendigen Bauvorschriften eingehalten haben. Somit vertritt der Fachanwalt seinen Klienten ebenso vor Ämtern und Behörden.
Nicht nur für Bauherren kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt für Baurecht bzw. einer entsprechend spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen, wenn sie ein Gebäude errichten oder ein Grundstück kaufen möchten. Auch wenn ein Verkauf ansteht, bietet es sich u.U. an, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Fachanwalt kann sämtliche Verträge einer gründlichen Prüfung unterziehen und zudem rechtlichen Beistand leisten, bis der gesamte Prozess beendet ist. Insbesondere bei komplexen baurechtlichen Fällen ist der Rat eines Anwalts besonders wertvoll. Allerdings sollte es sich dabei auch möglichst um einen Fachanwalt handeln, der sich auf das Thema Baurecht spezialisiert hat und sich mit der Materie auskennt.