
Kehrtwende des BAG: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und damit auf
Als erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent, zielgerichtet und auf Augenhöhe in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – bundesweit und zuverlässig.
Unser Team bündelt juristische Expertise, Verhandlungsgeschick und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Dabei legen wir besonderen Wert auf transparente Kommunikation, individuelle Betreuung und praxistaugliche Lösungen – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.
Die Kündigung ist einer der häufigsten und gleichzeitig sensibelsten Konfliktpunkte im Arbeitsrecht. Wir prüfen die Wirksamkeit einer Kündigung, vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen und unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Abfindungsansprüchen.
Ob ordentliche Kündigung, außerordentliche (fristlose) Kündigung, Änderungskündigung oder betriebsbedingte Kündigung – wir kennen die rechtlichen Spielräume auf beiden Seiten.
Unsere Leistungen im Überblick:
Vertretung in Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht
Prüfung von Fristen, Formfehlern und sozialen Auswahlkriterien
Strategische Beratung zur Abfindung und zum Aufhebungsvertrag
Sofortmaßnahmen bei Erhalt der Kündigung
Ein klar formulierter Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines funktionierenden Arbeitsverhältnisses – für beide Seiten. Wir gestalten, überprüfen und optimieren Arbeitsverträge rechtssicher und transparent.
Für Arbeitgeber:
Erstellung individueller Arbeitsverträge, befristeter Verträge, Dienstverträge
rechtssichere Regelung von Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeiten
Gestaltung von Wettbewerbsverboten, Geheimhaltungs- und Rückzahlungsklauseln
Für Arbeitnehmer:
Prüfung von Vertragsklauseln vor Unterzeichnung
Beratung zu nachvertraglichen Pflichten
Bewertung von Bonusregelungen, Zielvereinbarungen oder Befristungen
Einvernehmliche Trennungen durch Aufhebungsverträge bieten Chancen – bergen aber auch Risiken, z. B. im Hinblick auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Wir verhandeln Aufhebungsverträge strategisch, klären über Vor- und Nachteile auf und holen das Beste für unsere Mandanten heraus.
Unsere Leistungen:
Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Sicherung von Abfindungen, Freistellungen, Resturlaub und Arbeitszeugnissen
Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Folgen (z. B. Sperrzeiten)
Vermeidung späterer Auseinandersetzungen durch klare Regelungen
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zur Kündigung. Wir prüfen, ob sie rechtlich haltbar ist, und zeigen Handlungsoptionen auf – von der Gegendarstellung bis zur gerichtlichen Entfernung aus der Personalakte.
Typische Themen:
Unberechtigte Abmahnungen
Pflichtverletzungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Schutz vor willkürlicher Behandlung am Arbeitsplatz
Unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen, streitige Bonusregelungen oder unklare Provisionsvereinbarungen – wir vertreten Ihre Interessen bei allen Fragen rund um Ihre Vergütung.
Wir beraten zu:
Ausstehenden Gehaltszahlungen
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen
Zielvereinbarungen und erfolgsabhängiger Vergütung
Rückforderungsansprüchen und Vertragsstrafen
Rund um das Thema Arbeitszeit gibt es zahlreiche Regelungen, in denen Konflikte entstehen können – sei es bei Überstunden, Resturlaub oder flexiblen Arbeitszeitmodellen.
Unsere Beratung umfasst:
Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
Fragen zu Arbeitszeitkonten und Gleitzeit
Vergütung von Mehrarbeit und Rufbereitschaft
Rechte bei Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit
Ein respektvolles Arbeitsumfeld ist keine Frage des guten Willens, sondern des Rechts. Bei Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung nach dem AGG stehen wir Betroffenen zur Seite – konsequent, vertraulich und rechtssicher.
Wir helfen bei:
Schutz und Verteidigung gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Entwicklung und Umsetzung von Präventionsstrategien für Arbeitgeber
Unser Team verfügt über besondere Expertise im kollektiven Arbeitsrecht. Wir beraten Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts – von der Mitbestimmung über Betriebsvereinbarungen bis hin zu Einigungsstellenverfahren.
Leistungsspektrum:
Schulung und rechtliche Beratung von Betriebsräten
Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Vertretung in Einigungsstellen
Begleitung bei Umstrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen oder Outsourcing-Vorhaben stellen sich oft tiefgreifende arbeitsrechtliche Fragen. Wir begleiten den gesamten Prozess – rechtssicher und strategisch klug.
Für Arbeitgeber:
Planung und rechtliche Umsetzung von Restrukturierungen
Unterstützung bei Personalmaßnahmen und Sozialauswahl
Beratung bei Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
Für Arbeitnehmer:
Prüfung von Versetzungsanordnungen
Beratung bei geplanter Standortverlagerung
Wahrung von Rechten bei Übergang des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz – etwa Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder – genießen zusätzliche arbeitsrechtliche Sicherheiten. Wir vertreten Ihre Interessen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft.
Sie haben eine Kündigung erhalten, eine Abmahnung bekommen oder Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? Sie fühlen sich unfair behandelt, haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Arbeitsbedingungen oder möchten Ihre Ansprüche sichern?
Wir stehen Ihnen zur Seite – verlässlich, kompetent und engagiert.
Als Arbeitgeber sehen Sie sich ständig mit neuen arbeitsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Wir helfen Ihnen, rechtssichere Lösungen zu finden – ob bei der Vertragsgestaltung, Trennung von Mitarbeitern, Umstrukturierungen oder der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Unsere Beratung ist pragmatisch, wirtschaftlich sinnvoll und auf Augenhöhe.
Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Arbeitsrecht bietet Ihnen:
Umfassende Fachkompetenz und Erfahrung
Schnelle Reaktionszeiten und direkte Erreichbarkeit
Individuelle und lösungsorientierte Beratung
Professionelle Vertretung vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland
Infoblätter
– Kündigung allein wegen Corona unzulässig! hier

Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und damit auf

Der EuGH hat am 06.11.2018 entschieden, dass nicht allein der
Mit notariellem Vertrag vom 3. Februar 2012 kaufte der Kläger