
{"id":383,"date":"2013-04-01T14:23:20","date_gmt":"2013-04-01T14:23:20","guid":{"rendered":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=383"},"modified":"2018-06-05T10:42:47","modified_gmt":"2018-06-05T10:42:47","slug":"whistleblowing-und-das-recht-auf-meinungsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=383","title":{"rendered":"\u201eWhistleblowing\u201c und das Recht auf Meinungsfreiheit"},"content":{"rendered":"<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/BlogPosting\" itemprop=\"blogPost\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><h1 class=\"p1\"><strong>\u201eWhistleblowing\u201c\u00a0<\/strong><strong>und das Recht auf\u00a0<\/strong><strong>Meinungsfreiheit<\/strong><\/h1>\n<p>Ein \u201e<strong>Whistleblower<\/strong>\u201c ist nach Wikipedia ein Hinweisgeber oder Informant, der Missst\u00e4nde wie illegales Handeln oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz und in anderen Zusammenh\u00e4ngen erf\u00e4hrt, an die \u00d6ffentlichkeit bringt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wer Missst\u00e4nde beim Arbeitgeber publik macht, musste in der Vergangenheit immer mit Sanktionen einschlie\u00dflich einer fristlosen K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechnen. Begr\u00fcndet wurde dieses mit der Verletzung der arbeitsvertraglichen Treue- und R\u00fccksichtnahmepflicht, wobei ein Versto\u00df nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund im Sinne von \u00a7 626 Abs. 1 BGB darstellen kann, der zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses berechtigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts \u00fcbt der Arbeitnehmer mit Erstattung einer Anzeige gegen seinen Arbeitgeber ein grundrechtliches Freiheitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG aus, das ihm die Rechtsordnung ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrt. Allerdings darf die Strafanzeige des Arbeitnehmers nicht auf wissentlich unwahren Vortrag beruhen und nicht als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Reaktion des Arbeitnehmers zu werten sein.<\/p>\n<p>Der <strong>Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte<\/strong> hatte am 21.07.2011 den Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch zu entscheiden. Diese wies intern mehrfach auf die nach ihrer Meinung unhaltbaren Zust\u00e4nde in den Pflegeheimen des Gesundheitskonzerns Vivantes vergeblich hin. Schlie\u00dflich zeigte sie ihren Arbeitgeber an. Es folgte eine fristlose K\u00fcndigung. Heinisch k\u00e4mpfte sich sieben Jahre durch s\u00e4mtliche Instanzen bis hin zum <strong>Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR)<\/strong>. Dieser gibt ihr schlie\u00dflich Recht. Heinisch durfte ihren Arbeitgeber anzeigen. Der Gerichtshof stellt klar, dass Strafanzeigen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber mit dem Ziel, Missst\u00e4nde in ihren Unternehmen offen zu legen, dem Geltungsbereich des Art. 10 Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (MRK) unterliegen und mit einer Strafanzeige vom Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung im Sinne dieser Vorschrift Gebrauch gemacht wird. Der Gerichtshof stellt ausdr\u00fccklich fest, dass <strong>die deutschen Gerichte in dem jahrelangen Rechtsstreit keine gerechte Abw\u00e4gung zwischen dem erforderlichen Schutz und der Rechte des Arbeitgebers einerseits und dem Schutz der Meinungsfreiheit der Arbeitnehmerin andererseits vorgenommen haben. <\/strong><\/p>\n<p>Folgende Aspekte sind nach Ansicht des Gerichtshofes von Bedeutung und gegeneinander abzuw\u00e4gen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die <strong>Loyalit\u00e4tspflicht des Arbeitnehmers<\/strong> verlangt zun\u00e4chst eine interne Kl\u00e4rung, bevor als ultima ratio die \u00d6ffentlichkeit informiert werden kann.<\/li>\n<li>Der Arbeitnehmer muss sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob seine <strong>Informationen zutreffend und zuverl\u00e4ssig<\/strong>sind.<\/li>\n<li>Auch der <strong>Schaden, der dem Arbeitgeber<\/strong> durch eine Ver\u00f6ffentlichung <strong>entstehen kann<\/strong>, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung.<\/li>\n<li>Wesentlich ist au\u00dferdem, ob der Arbeitnehmer die Ver\u00f6ffentlichung in gutem Glauben und in der \u00dcberzeugung vornimmt, dass der zugrunde liegende Sachverhalt wahr ist, die Bekanntmachung im \u00f6ffentlichen Interesse liegt und keine anderen, diskreteren Mittel existieren, um gegen den angeprangerten Zustand vorzugehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Rechtsstreit wurde dann an das zust\u00e4ndige Landesarbeitsgericht Berlin zur\u00fcckverwiesen und endete wie so oft mit einem Vergleich:<\/p>\n<p>Vivantes zahlt an Heinisch eine Abfindung in H\u00f6he von 90.000,00 Euro.<\/p>\n<p>M\u00fcssen Arbeitgeber jetzt mit einer Flut von Ver\u00f6ffentlichungen rechnen, die Interna an die \u00d6ffentlichkeit zerren, gesch\u00fctzt durch die Entscheidung des Gerichtshofes in Sachen Heinisch? Wohl kaum, wie eine noch nicht rechtskr\u00e4ftige Entscheidung des <strong>Landesarbeitsgerichts K\u00f6ln vom 02.02.2012<\/strong> zeigt. Unter Berufung auf die oben zitierte Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte best\u00e4tigt das Landesarbeitsgericht eine fristlose K\u00fcndigung des Arbeitgebers. Dieser habe eine Interessenabw\u00e4gung der Grundrechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vorgenommen und zu Recht eine K\u00fcndigung ausgesprochen.<\/p>\n<p>Dieser noch nicht rechtskr\u00e4ftige Fall zeigt, dass es trotz der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes keine Garantie f\u00fcr sogenannte Whistleblower gibt. Es gibt (noch) keine gesetzliche Regelung, die den Whistleblower sch\u00fctzt. Die vorhandenen Gesetze sind so unscharf, dass im Zweifel der Whistleblower erst im K\u00fcndigungsschutzprozess erf\u00e4hrt, ob ihn seine Handlung den Arbeitsplatz kostet. Die <strong>SPD<\/strong> legte im Anschluss an die Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte einen Gesetzesentwurf vor, der einen umfassenden Schutz f\u00fcr Mitarbeiter vorsieht, die sich direkt an die \u00d6ffentlichkeit wenden. Auch die <strong>Gr\u00fcnen<\/strong> haben einen eigenen Entwurf eingebracht, wobei noch nicht abzusehen ist, wie der Gesetzgeber sich entscheidet. Die Arbeitgeberverb\u00e4nde lehnen die Vorschl\u00e4ge ab. Experten halten von den Vorschl\u00e4gen ebenfalls mit der Begr\u00fcndung nichts, dass jeder Arbeitnehmer zun\u00e4chst verpflichtet sein soll, den Arbeitgeber zu informieren.<\/p>\n<p>Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung zun\u00e4chst abwarten, wie die Gerichte auf das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes reagieren. Auf jeden Fall sollte jeder Arbeitgeber M\u00f6glichkeiten daf\u00fcr schaffen, dass Mitarbeiter notfalls anonym Missst\u00e4nde offenbaren. Das Risiko, einen Arbeitsgerichtsprozess zu verlieren ist ohne gesetzliche Regelungen f\u00fcr beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hoch!<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Hans-Christian Agarius<\/td>\n<td>HansAdolf Welp<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(Bachelor of Laws)<\/td>\n<td>(Fachanwalt f\u00fcr Arbeitrecht)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eWhistleblowing\u201c\u00a0und das Recht auf\u00a0Meinungsfreiheit Ein \u201eWhistleblower\u201c ist nach Wikipedia ein Hinweisgeber oder Informant, der Missst\u00e4nde wie illegales Handeln oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz und in anderen Zusammenh\u00e4ngen erf\u00e4hrt, an die \u00d6ffentlichkeit bringt.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,8],"tags":[],"class_list":["post-383","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-gesellschaftsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/383","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=383"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/383\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":386,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/383\/revisions\/386"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=383"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=383"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=383"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}