
{"id":367,"date":"2013-04-18T14:16:16","date_gmt":"2013-04-18T14:16:16","guid":{"rendered":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=367"},"modified":"2018-06-05T10:39:21","modified_gmt":"2018-06-05T10:39:21","slug":"handy-pc-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=367","title":{"rendered":"Handy, PC &#038; Co."},"content":{"rendered":"<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/BlogPosting\" itemprop=\"blogPost\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><h1>Die private Nutzung von Handys oder iPads im Berufsleben wirft viele rechtliche Fragen auf.<\/h1>\n<p>Privat- und Berufsleben sind heute ohne Nutzung eines Handy, Tablet oder PC nicht mehr denkbar. Nach den Ergebnissen der zuletzt vom Statistischen Bundesamt im Jahre 2008 durchgef\u00fchrten Einkommen- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2008) klingelte in 86% der Haushalte in Deutschland mindestens ein Handy. Die Anzahl der genutzten Handys d\u00fcrfte heute noch h\u00f6her sein.<\/p>\n<p>Kein Betrieb bzw. Unternehmen kommt mehr ohne Internet und E-Mail sowie Handy aus. \u00dcberschneidungen von Berufs- und Privatleben liegen auf der Hand, wenn es um das F\u00fchren von Privatgespr\u00e4chen oder das Versenden von privaten SMS von einem Diensthandy geht:<\/p>\n<p>Hier ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob er die Privatnutzung von Internet und Handy<\/p>\n<ul>\n<li>generell verbietet,<\/li>\n<li>ohne Einschr\u00e4nkung erlaubt oder<\/li>\n<li>mit Einschr\u00e4nkung erlaubt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wegen der durch eine Privatnutzung verbundenen Gefahr der Verseuchung der Arbeitsplatzcomputer mit Viren, der zus\u00e4tzlichen Belastung des betrieblichen Datennetzes, der Gef\u00e4hrdung von Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnissen und der zus\u00e4tzlichen Kostenverursachung sowie des Ausfalls von Arbeitszeit des betreffenden Mitarbeiters liegt es regelm\u00e4\u00dfig im Interesse des Arbeitgebers, eine Privatnutzung soweit wie m\u00f6glich zu unterbinden.<\/p>\n<p>Die Arbeitsgerichte haben in diesem Zusammenhang die unterschiedlichsten Entscheidungen getroffen. Diese reichen von einer berechtigten au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung ohne vorherige Abmahnung bei exzessiver privater Nutzung (Bundesarbeitsgericht vom 31.05.2007 \u2013 Az.: 2 AZR 200\/06) \u00fcber eine unwirksame au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung eines ordentlich unk\u00fcndbaren Arbeitnehmers wegen des blo\u00dfen Verdachts der privaten Nutzung des Diensthandys (Landesarbeitsgericht Hessen vom 19.12.2011 \u2013 Az.: 17 Sa 857\/11) bis zu einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung wegen falsch abgerechneter Telefonkosten von privat gef\u00fchrten Gespr\u00e4chen durch das Landesarbeitsgericht Berlin \u2013 Brandenburg (Urteil vom 18.11.2009 \u2013 Az.: 15 Sa 1588\/09).<\/p>\n<p>Rechtsstreitigkeiten entstehen immer dann, wenn es der Arbeitgeber unterl\u00e4sst, entweder in Arbeitsvertr\u00e4gen oder Betriebsvereinbarungen die private Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln gegebenenfalls unter Einschaltung des Betriebsrates zu regeln. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann also nur empfohlen werden, hier klare und eindeutige Regelungen zu treffen.<\/p>\n<p>Viele Unternehmen legen auch Wert darauf, dass die Mitarbeiter ihre eigenen elektronischen Ger\u00e4te einsetzen, um die Arbeitsaufgaben zu erledigen. Dieser Trend wird mit dem Begriff \u201eBRING YOUR OWN DEVICE\u201c bezeichnet. Nach einer aktuellen internationalen Studie sagen 87 % der befragten deutschen Unternehmen, dass mindestens die H\u00e4lfte der Belegschaft private mobile Ger\u00e4te wie Handys oder Tablets beruflich nutzt. Damit sollen Kosten f\u00fcr die Anschaffung gespart und die steuerlichen Folgen der Privatnutzung von firmeneigenen Ger\u00e4ten umgangen werden. Au\u00dferdem gehen diese Unternehmen von mehr Flexibilit\u00e4t auf Arbeitnehmerseite durch die Nutzung von Privathandys aus. Denn wer mit einem privaten Handy und\/oder iPad arbeitet, hat dies meist immer dabei und ist damit auch besser erreichbar. Er muss nicht zwingend im B\u00fcro arbeiten und kann sich flexibler organisieren, um Berufs- und Familienleben besser zu vereinbaren. Damit beginnen aber auch die Probleme f\u00fcr die Unternehmen:<\/p>\n<ul>\n<li>Dritte k\u00f6nnen mit den Ger\u00e4ten spielen, auf Daten zugreifen oder fremde Software installieren. Der Schutz durch Virenscanner oder Maleware \u2013 Programme kann nicht mehr sicher gestellt werden. Sicherheitsprobleme liegen auf der Hand, wenn Mitarbeiter ihre mobilen Ger\u00e4te irgendwo liegen lassen oder diese gestohlen werden.<\/li>\n<li>Streit \u00fcber die Kosten ist dann vorprogrammiert, wenn sich der Mitarbeiter h\u00e4ufig im Ausland aufh\u00e4lt und hohe Roamingkosten beim Datenabruf zu \u201eb\u00f6sen\u201c \u00dcberraschungen beim Arbeitnehmer f\u00fchren.<\/li>\n<li>Sind auf den privaten Ger\u00e4ten die Software f\u00fcr dienstliche Anwendungen vorhanden, tauchen Lizenzfragen auf.<\/li>\n<li>Hohe Risiken bei Datenverlust oder Verletzung von Betriebsgeheimnissen sind bei der betrieblichen Nutzung von privaten Ger\u00e4ten ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch bei der betrieblichen Nutzung von privaten Ger\u00e4ten sind betriebliche Vereinbarungen bzw. klare Regelungen in den Arbeitsvertr\u00e4gen dringend erforderlich. Es sollten Vereinbarungen z.B. zur Passwortschutzpflicht, Regelungen zur Arbeitszeit, Synchronisation mit dem System des Arbeitgebers oder Kostenerstattung f\u00fcr dienstlich gef\u00fchrte Telefonate\u00a0 getroffen werden.<\/p>\n<p>Die t\u00e4gliche Erfahrung zeigt, dass bei vielen Unternehmen ein Problembewusstsein f\u00fcr diese Gefahren noch nicht vorhanden ist. Die Entwicklung l\u00e4sst sich jedoch nicht aufhalten, da Laptops oder Tablets dem PC immer mehr den Rang ablaufen und damit \u00dcberschneidungen von privatem und beruflichem Lebensbereich immer h\u00e4ufiger vorkommen werden. Der Regelungsbedarf ist also gro\u00df!<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Hans-Christian Agarius<\/td>\n<td>HansAdolf Welp<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(Bachelor of Laws)<\/td>\n<td>(Fachanwalt f\u00fcr Arbeitrecht)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,5],"tags":[],"class_list":["post-367","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-arbeitsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/367","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=367"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/367\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":370,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/367\/revisions\/370"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=367"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=367"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=367"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}