
{"id":354,"date":"2014-06-13T13:51:01","date_gmt":"2014-06-13T13:51:01","guid":{"rendered":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=354"},"modified":"2019-02-13T11:49:33","modified_gmt":"2019-02-13T11:49:33","slug":"neues-kostenrecht-fuer-gerichte-und-notare","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=354","title":{"rendered":"Neues Kostenrecht f\u00fcr Gerichte und Notare"},"content":{"rendered":"<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/BlogPosting\" itemprop=\"blogPost\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><h1 class=\"p1\">Anpassung der\u00a0Anwaltsgeb\u00fchren an die\u00a0gestiegenen Lebenshaltungskosten<\/h1>\n<p>Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) trat am 1. August 2013 mit folgenden Regelungen in Kraft:<\/p>\n<p>1. Im Jahr 2009 reformierte der Gesetzgeber bereits das Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlie\u00dflich der Familiensachen. Mit dem <strong>Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)<\/strong> soll das Kostenrecht dieser Rechts-gebiete der neuen Rechtslage angepasst werden. Das GNotKG wird die <strong>Kostenordnung (KostO)<\/strong> ersetzen, die bis dato die Geb\u00fchren der Gerichte und Notare einheitlich regelt. Im Wesentlichen geht es um folgende strukturelle Neuerungen:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>Die f\u00fcr Gerichte und Notare geltenden Regelungen werden im neuen <strong>Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)<\/strong> deutlich voneinander getrennt. Regelungen, die allein die Notare bzw. die Gerichte betreffen, werden in eigenen Kapiteln zusammengefasst. Das gilt ebenso f\u00fcr die Geb\u00fchrentatbest\u00e4nde, die in eigenen <strong>Kostenverzeichnissen<\/strong> geregelt werden.<\/li>\n<li>Kostenverzeichnisse mit Zusammenstellungen der Geb\u00fchren- und Auslagentatbest\u00e4nde sollen auch f\u00fcr den juristischen Laien <strong>transparent und nachvollziehbar<\/strong> dargestellt werden.<\/li>\n<li>Wertvorschriften werden \u00fcbersichtlich in <strong>Bewertungs und Gesch\u00e4ftswertvorschriften<\/strong> aufgeteilt.<\/li>\n<li>Die bereits in der alten Kostenordnung vorhandene Kostentabelle wird mit deutlich niedrigeren Geb\u00fchrenbetr\u00e4gen als <strong>Tabelle B<\/strong> neben einer neuen <strong>Tabelle A<\/strong> in das neue Gesetz \u00fcbernommen und insbesondere in Erbscheinsverfahren, in Grundbuch-, Schiffs- und Schiffsbauregistersachen sowie in Angelegenheiten des Registers f\u00fcr Pfandrechte an Luftfahrzeugen gelten, da in diesem Bereich die Gesch\u00e4ftswerte nach Meinung des Ministeriums \u00fcberdurchschnittlich hoch sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die notarielle T\u00e4tigkeit, die sich seit dem Inkrafttreten der Kostenordnung im Jahre 1957 erheblich ge\u00e4ndert hat, soll sich vollst\u00e4ndig in dem neuen Gesetz widerspiegeln. <strong>Die Geb\u00fchren werden leistungsorientierter ausgestaltet<\/strong>. Dies gilt im besonderen Ma\u00dfe f\u00fcr das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren sowie die Bereiche der Entwurfsfertigung und der isolierten Beratung durch den Notar.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium der Justiz beziffert das Gesamtvolumen der vorgeschlagenen Erh\u00f6hungen auf gut 11 %. Insgesamt d\u00fcrfte damit die Erh\u00f6hung der Notargeb\u00fchren und der Gerichtskosten mehr als moderat ausfallen, wenn bedacht wird, dass zumindest die Notargeb\u00fchren seit 1987 (!) nicht mehr an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst worden sind. Der Gesetzgeber will mit der Anpassung der Geb\u00fchren an die allgemeine Einkommensentwicklung auch der Situation der Notare in <strong>strukturschwachen Regionen<\/strong> Rechnung tragen. Denn in gro\u00dfen Bundesl\u00e4ndern wie in Niedersachsen k\u00f6nnen solche Regionen teilweise nur schwer mit Notaren besetzt werden. Es finden sich kaum noch Bewerber, die \u00e4hnlich wie bei den Land\u00e4rzten bereit sind, in den ersten Berufsjahren weniger zu verdienen, dabei aber einen hohen pers\u00f6nlichen Einsatz zeigen. Aus diesem Grund sollen insbesondere die Geb\u00fchren im unteren Wertebereich angehoben werden, die regelm\u00e4\u00dfig nicht kostendeckend sind.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.buzer.de\/gesetz\/10825\/a183719.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hier<\/a> finden Sie eine vollst\u00e4ndige \u00dcbersicht der Gerichtskosten (Geb\u00fchrentabelle A) und der Notarkosten (Geb\u00fchrentabelle B), die bei den jeweiligen Gesch\u00e4ftswerten anfallen. Bitte ber\u00fccksichtigen Sie, dass zu den Tabellenwerten noch sog. Nebenkosten hinzugerechnet werden. Einige der in der Praxis h\u00e4ufig vorkommenden Berechnungen der Notarkosten finden Sie unter <a href=\"http:\/\/gnotkg.de\/beispiele.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/gnotkg.de\/beispiele.html<\/a>.\u00a0Die Kosten des <strong>Erwerbs einer Immobilie<\/strong> k\u00f6nnen Sie unter <a href=\"http:\/\/www.notarkostenrechner.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.notarkostenrechner.com<\/a> berechnen.<\/p>\n<p>2. Neben dem die Kostenordnung ersetzenden <strong>Gerichts- und Notarkostengesetz<\/strong> soll das <strong>Justizverwaltungskostengesetz<\/strong>, das <strong>Gerichtsvollzieherkostengesetz<\/strong> und das <strong>Justizverg\u00fctungs- und Entsch\u00e4digungsgesetz<\/strong> moderne, \u00fcbersichtliche und leicht verst\u00e4ndliche Kostenstrukturen in der Justiz schaffen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Anwaltschaft bereits seit dem Jahr 2004 mit dem <strong>Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG)<\/strong> \u00fcber eine moderne und den heutigen Anforderungen gesetzliche Regelung verf\u00fcgt, will das Bundesministerium der Justiz auch f\u00fcr die anderen Bereiche neue gesetzliche Grundlagen schaffen: Die Anwaltschaft muss sich daher lediglich mit einer Anpassung der Verg\u00fctung an die allgemeine Entwicklung, hier dem <strong>Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich<\/strong> zufrieden geben.<\/p>\n<p>Die \u00fcbrigen Bereiche erfahren eine strukturelle \u00c4nderung einschlie\u00dflich einer Geb\u00fchrenerh\u00f6hung, die durch h\u00f6here Geb\u00fchren zu einer <strong>Kostendeckung der Justizhaushalte<\/strong> f\u00fchren soll. Bei den Notaren sollen Ungleichgewichte zwischen gro\u00dfen und kleinen Notariaten ausgeglichen werden. Eine klare Struktur der Geb\u00fchren f\u00fcr Gerichte und Notare soll nach Ansicht des Ministeriums zu mehr Verst\u00e4ndnis, \u00dcbersichtlichkeit und damit auch Akzeptanz f\u00fchren.<\/p>\n<p>Der aktuelle Gesetzentwurf ist in jedem Fall zu begr\u00fc\u00dfen. Er vereinfacht das Justizkostenrecht, ohne dabei bew\u00e4hrte Strukturen zu ver\u00e4ndern. Der Entwurf nimmt (wirtschaftliche) Korrekturen dort vor, wo diese erforderlich sind.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Hans-Christian Agarius<\/td>\n<td>HansAdolf Welp<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td>(Rechtsanwalt und Notar)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anpassung der\u00a0Anwaltsgeb\u00fchren an die\u00a0gestiegenen Lebenshaltungskosten Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) trat am 1. August 2013 mit folgenden Regelungen in Kraft: 1. 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