
{"id":1472,"date":"2020-09-28T09:13:31","date_gmt":"2020-09-28T09:13:31","guid":{"rendered":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=1472"},"modified":"2020-09-28T10:00:25","modified_gmt":"2020-09-28T10:00:25","slug":"immobilien-weg-reform-kurzueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/?p=1472","title":{"rendered":"Immobilien: WEG-Reform &#8211; Kurz\u00fcberblick"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat die WEG-Reform am 17.9.2020 endg\u00fcltig beschlossen. Voraussichtlich ab 1.12.2020 gelten die neuen Regelungen. Der Bun-desrat muss noch zustimmen.<\/p>\n<p><strong>Sanierung + Modernisierung werden einfacher<\/strong><br \/>\nDiese sind nach \u00a7 20 Abs. 1 WEG-neu k\u00fcnftig mit einfacher Mehrheit m\u00f6glich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Ma\u00dfnahme beeintr\u00e4ch-tigten Eigent\u00fcmer ankommt. Die Kosten tragen nur dann alle Eigent\u00fcmer, wenn die Ma\u00dfnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der H\u00e4lfte der Miteigentumsanteile beschlossen worden ist oder wenn sich die Kosten der Ma\u00dfnahme amortisieren. Jeder Wohnungsei-gent\u00fcmer hat k\u00fcnftig einen Anspruch, auf eigene Kosten eine Ladem\u00f6glichkeit f\u00fcr ein Elektrofahr-zeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Ma\u00df-nahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu erm\u00f6gli-chen.<\/p>\n<p><strong>Zertifizierten Verwalter<\/strong><br \/>\nAu\u00dfer in kleinen Anlagen besteht k\u00fcnftig ein An-spruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwal-ters.<\/p>\n<p><strong>Mehr Befugnisse f\u00fcr Verwalter<\/strong><br \/>\nDer Verwalter kann k\u00fcnftig ohne Beschlussfas-sung Ma\u00dfnahmen vornehmen, die von untergeord-neter Bedeutung sind. Das sieht \u00a7 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG-neu vor.<br \/>\nEigent\u00fcmerversammlungen werden vereinfacht<br \/>\nZuk\u00fcnftig soll es m\u00f6glich sein, bei Freigabe durch die Versammlung online an der Eigent\u00fcmerver-sammlung teilzunehmen. Eine Eigent\u00fcmerver-sammlung ist zudem k\u00fcnftig unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigent\u00fcmer beziehungsweise Miteigentumsanteile beschluss-f\u00e4hig. Die Einberufungsfrist f\u00fcr Eigent\u00fcmerver-sammlungen wird von zwei auf drei Wochen ver-l\u00e4ngert. Wohnungseigent\u00fcmer k\u00f6nnen k\u00fcnftig per E-Mail eine Einberufung einer Versammlung for-dern. Umlaufbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen k\u00fcnftig ebenfalls in Textform gefasst werden. Die Wohnungseigen-t\u00fcmer k\u00f6nnen k\u00fcnftig bez\u00fcglich konkreter Be-schlussgegenst\u00e4nde beschlie\u00dfen, dass hier\u00fcber im Umlaufverfahren mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden werden kann. In \u00a7 24 Abs. 6 Satz 1 WEG-neu wird ausdr\u00fccklich normiert, dass das Protokoll der Eigent\u00fcmerversammlung unverz\u00fcg-lich nach deren Beendigung erstellt werden muss.<\/p>\n<p><strong>Beschluss zu abstrakter Kostentragung<\/strong><br \/>\n\u00a7 16 Abs. 2 WEG-neu sieht vor, dass die Eigen-t\u00fcmer k\u00fcnftig mit einfacher Stimmenmehrheit und losgel\u00f6st vom Einzelfall \u00fcber die Verteilung einzel-ner Kosten oder bestimmter Kostenarten beschlie-\u00dfen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Zahl der Mitglieder des Verwaltungsbeirats nicht mehr vorgegeben<\/strong><br \/>\nDie Wohnungseigent\u00fcmer k\u00f6nnen die Zahl der Beiratsmitglieder k\u00fcnftig flexibel durch Beschluss festlegen.<\/p>\n<p><strong>Einfachere Abberufung des Verwalters<\/strong><br \/>\nWohnungseigent\u00fcmergemeinschaften k\u00f6nnen sich k\u00fcnftig einfacher von einem Verwalter trennen. So ist die Abberufung des Verwalters nicht mehr vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abh\u00e4ngig, son-dern die Wohnungseigent\u00fcmer k\u00f6nnen den Verwal-ter jederzeit abberufen (\u00a7 26 Abs. 3 WEG-neu).<\/p>\n<p><strong>Vereinbarungs\u00e4ndernde Beschl\u00fcsse m\u00fcssen eingetragen werden.<\/strong><br \/>\nBeschl\u00fcsse, die die Eigent\u00fcmer auf Grundlage einer rechtsgesch\u00e4ftlichen \u00d6ffnungsklausel ge-fasst haben, m\u00fcssen in Zukunft im Grundbuch eingetragen werden, um gegen\u00fcber Rechtsnach-folgern zu wirken (\u00a7 10 Abs. 3 WEG-neu).<\/p>\n<p><strong>Erweiterung der Sondereigentumsf\u00e4higkeit<\/strong><br \/>\nDie WEG-Reform erweitert die Sondereigentums-f\u00e4higkeit auf Freifl\u00e4chen wie Stellpl\u00e4tze und Ter-rassen (\u00a7 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG-neu).<br \/>\nGegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung<br \/>\nDie Abrechnungsspitze und nicht mehr die Jahres-abrechnung selbst ist k\u00fcnftig Beschlussgegen-stand. Zudem sind Verwalter k\u00fcnftig verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Verm\u00f6-gensbericht aufzustellen. Die Instandhaltungsr\u00fcck-stellung\/Instandhaltungsr\u00fccklage erh\u00e4lt den Namen \u201eErhaltungsr\u00fccklage\u201c.<\/p>\n<p><strong>Entziehung des Wohnungseigentums<\/strong><br \/>\nEine Verletzung der Pflichten, die gegen\u00fcber der Gemeinschaft bestehen, kann eine Entziehung des Wohnungseigentums rechtfertigen.<\/p>\n<p><strong>Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden angeglichen<\/strong><br \/>\nMieter von Sondereigentumseinheiten sind k\u00fcnftig verpflichtet, Bauma\u00dfnahmen in der Wohnungsei-gentumsanlage zu dulden (\u00a7 15 WEG-neu). Im Verh\u00e4ltnis zwischen dem vermietenden Eigent\u00fcmer und dem Mieter k\u00fcnftig die in der WEG geltende Kostenverteilung ma\u00dfgeblich (\u00a7 556a Abs. 3 BGB-neu).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/immobilien-weg-reform-kurzueberblick\/infoblatt_immobilien_weg-reform_2020pdf\/\" rel=\"attachment wp-att-1473\">Infoblatt_Immobilien_WEG-Reform_2020pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat die WEG-Reform am 17.9.2020 endg\u00fcltig beschlossen. Voraussichtlich ab 1.12.2020 gelten die neuen Regelungen. Der Bun-desrat muss noch zustimmen. Sanierung + Modernisierung werden einfacher Diese sind nach \u00a7 20 Abs. 1 WEG-neu k\u00fcnftig mit einfacher Mehrheit m\u00f6glich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Ma\u00dfnahme beeintr\u00e4ch-tigten Eigent\u00fcmer ankommt. Die Kosten tragen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":563,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-1472","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1472","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1472"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1472\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1476,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1472\/revisions\/1476"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/563"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1472"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1472"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wss-osnabrueck.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1472"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}