• Ordnungswidrigkeitenrecht - Unfallflucht, Rotlichtverstoß, Überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit am Steuer

  • Versicherungsrecht - Kasko- und Haftpflichtschäden, Sachversicherung, Versicherungsschutz

  • Kaufrecht - Fahrzeugan- und -verkauf, Mängel, Widerruf, Abgasskandal

Erreichbar in Osnabrück:

Matthias Strauß
Welp | Schimmöller | Strauß

Schloßstraße 26
49074 Osnabrück
Tel.: 0541-9986890
Fax: 0541-99868929
strauss@wss-osnabrueck.de

Unfall im Straßenverkehr

Herr Matthias Strauß wird häufig mandatiert, wenn Sie Teilnehmer eines  Unfalles im waren. Hierzu zählen nicht bloß Unfälle mit dem eigenen PKW wie ein Wildunfall, ein Parkunfall oder ein Auffahrunfall.

Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Fahrradunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Die Unfallabwicklung wird in solchen Fällen dem Fachanwalt übergeben, der die Ansprüche durchsetzt und die Kommunikation übernimmt.

Dabei sind folgende Themen schnell zu klären:

  • Ein Gutachter muss unverzüglich beauftragt werden. Wie ist der Schaden beim eigenen Auto zu bewerten?
  • Ist der Unfallgegner nicht, unvollständig oder vollumfänglich versichert? Wie lauten die Versicherungsdaten?
  • Liegt nur eine Minderung des Wertes vor oder ist es gar ein Totalschaden? Wer übernimmt etwaige Abschleppkosten?
  • Sind Menschen verletzt worden oder gar gestorben?
  • Muss Schmerzensgeld gezahlt werden z.B. aufgrund von Knochenbrüchen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rechtliche Probleme bekommen aber auch Verkehrssünder. Herr Matthias Strauß kann als Fachanwalt für Verkehrsrecht auch hier helfen.

Die meisten minder schweren Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt.

Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, dann bekommt man für dieses Vergehen zumeist erst eine Anhörung, anschließend einen Bußgeldbescheid. Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmt, ob neben dem Bußgeld weitere Strafmaßnahmen auferlegt werden.

Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zum Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Ist man noch in der Probezeit Führerschein, dann können die Konsequenzen deutlich schwerwiegender ausfallen bis hin zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch Alkohol oder Drogen am Steuer hat empfindliche Strafen zur Konsequenz. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit eine Geldstrafe ausfällt und wie viele Punkte drohen, hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Promillehöhe ab. Neben Punkten und einem Bußgeld kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Führerscheinentzug oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Möglichen.

Fachanwalt Matthias Strauß einschalten

Fälle, in denen es ohne Zweifel eine sehr gute Entscheidung ist, umgehend einen Fachanwalt im Verkehrsrecht zu mandatieren, sind z.B.

eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung,

  • Fahrerflucht oder der
  • Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung.

Matthias Strauß wird als Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur informieren, sondern auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Er erfügt nicht nur in der Theorie über ein überdurchschnittliches Fachwissen im Verkehrsrecht.  Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Davon wird der Mandant profitieren.