Rechtsanwalt seit 1979, Notar von 1995 bis 2020 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1987
Für Sie tätig insbesondere in den Rechtsgebieten:
Als „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verfüge ich über jahrelange und besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Ich berate und betreue sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei allen Problemen und Fragen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei:
- Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Lohnansprüchen
- Abfindungen
- Aufhebungsverträgen
- Teilzeit- und Altersteilzeit
- Betriebsvereinbarungen
Ich setze Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren effizient und kompetent durch.
Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.