Der Immobilienbereich zählt zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Rechtsgebieten – und zugleich zu den konfliktträchtigsten. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf das Immobilienrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung, Abwicklung und Durchsetzung immobilienbezogener Rechtsverhältnisse.
Wir vertreten private Eigentümer, Käufer und Verkäufer, Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter, Makler, Bauträger und Investoren – mit fundiertem Fachwissen, unternehmerischem Denken und einem klaren Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Ob Wohnung, Haus, Grundstück oder gewerblich genutzte Immobilie – wir begleiten Sie bei Erwerb und Veräußerung Ihrer Immobilie mit rechtlicher Präzision.
Unsere Leistungen:
Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen
Beratung zur Auflassung, Grundbuch, Kaufpreiszahlung
Begleitung bei Schenkung oder Übertragung innerhalb der Familie
Klärung von Altlasten, Wegerechten oder Baulasten
Vertretung bei Rücktritt, Mängeln oder Rückabwicklung
Wir beraten Vermieter und Mieter in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts – von der Vertragserstellung über die Beendigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Rechten.
Für Vermieter:
Gestaltung und Prüfung rechtssicherer Mietverträge
Kündigung (z. B. Eigenbedarf, Zahlungsverzug), Räumungsklagen
Durchsetzung von Mietforderungen und Nebenkosten
Beratung zu Mieterhöhungen, Modernisierung und Betriebskosten
Für Mieter:
Prüfung von Klauseln und Kündigungen
Minderung bei Mängeln, Rückforderung überzahlter Miete
Verteidigung gegen Kündigung und Räumung
Unterstützung bei Gewerbemietverträgen und Verhandlungen
Im Wohnungseigentumsrecht treffen individuelle und gemeinschaftliche Interessen aufeinander – nicht selten mit erheblichem Konfliktpotenzial. Wir unterstützen Eigentümer, Beiräte, Verwalter und WEGs umfassend.
Beratungsschwerpunkte:
Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Anfechtung und Verteidigung von Eigentümerbeschlüssen
Auseinandersetzungen über Instandhaltung, Sanierung und Kostenverteilung
Beratung bei baulichen Veränderungen und Sondernutzungsrechten
Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwaltern
Fehlerhafte oder unklare vertragliche Regelungen führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Wir entwerfen und prüfen sämtliche Verträge mit immobilienrechtlichem Bezug – präzise, individuell und zukunftssicher.
Vertragsarten:
Grundstücks- und Immobilienkaufverträge (BGB, MaBV)
Erbbaurechtsverträge, Wohn- und Nießbrauchsrechte
Teilungs- und Nutzungsvereinbarungen (auch für Erbengemeinschaften)
Verträge mit Verwaltern, Maklern, Investoren oder Projektentwicklern
Gewerberaummietverträge und Pachtverträge
Im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften entstehen häufig Fragen zur Maklerprovision. Wir vertreten sowohl Makler als auch Kunden (Käufer, Verkäufer, Vermieter) in allen Fragen des Maklerrechts.
Typische Fragestellungen:
Anspruch auf Maklerprovision – wann besteht er wirklich?
Doppeltätigkeit, Nachweis- und Vermittlungsleistungen
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Rückforderung unrechtmäßiger Provisionszahlungen
Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn entstehen oft über Jahre hinweg und eskalieren schnell. Wir schaffen Klarheit über Rechte, Pflichten und Gestaltungsspielräume.
Beratung bei:
Grenzabständen, Einfriedungen, Überbau und Bepflanzung
Wegerechten, Leitungsrechten und Grunddienstbarkeiten
Einwirkungen durch Licht, Lärm, Gerüche oder Erschütterungen
Notwegerechte, gemeinschaftliche Zuwegungen und Baulasten
Das Grundbuch ist das rechtliche Herzstück jeder Immobilie. Wir beraten bei Eintragungen, Löschungen und der Sicherung dinglicher Rechte – etwa bei Kreditfinanzierungen oder Übergaben.
Unsere Leistungen:
Vorbereitung und Begleitung von Auflassungen
Bestellung und Löschung von Grunddienstbarkeiten, Wohnrechten, Reallasten
Eintragung von Grundschulden, Hypotheken und Sicherheiten
Übertragung von Miteigentumsanteilen, Erbengemeinschaften
Nicht jeder Konflikt ist vermeidbar – aber viele sind lösbar. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent außergerichtlich und vor Gericht – sachlich, fundiert und lösungsorientiert.
Typische Fälle:
Räumungsklagen, Besitzstörungen
Streit über Kaufpreisrückzahlung, Rücktritt, Mängel
Klagen zwischen WEG-Mitgliedern oder gegen Verwalter
Selbstständige Beweisverfahren bei Mängeln
Durchsetzung von Ansprüchen aus Miet- oder Maklerverhältnissen
Unsere Mandanten im Immobilienrecht sind ebenso vielfältig wie die Themen, mit denen sie zu uns kommen. Wir beraten:
Privatpersonen beim Immobilienkauf oder -verkauf
Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerberäumen
Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter
Makler und Projektentwickler
Erbengemeinschaften mit Grundbesitz
Familien mit Immobilien im Nachlass oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Als Kanzlei mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt stehen wir für:
✅ Spezialisierte, praxisnahe Beratung auf höchstem Niveau
✅ Individuelle Betreuung durch erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
✅ Effiziente Vertragsgestaltung und klare Empfehlungen
✅ Verhandlungsstärke und Prozesserfahrung
✅ Schnelle Reaktionszeiten und transparente Kommunikation